Fragen / Antworten

 

* Bezahlt meine Krankenkasse die Behandlungen?

- Nein, da ich Wellness- und keine medizinische Massage
   anbiete.

 

 

 Haftungsausschluss bei Behandlungen:

 

Ist sich ein Körper Massagen nicht gewöhnt, kann es zu leichten Nebenwirkungen wie zum Beispiel Muskelkater kommen.

Treten Folgeschäden auf die darauf zurück zu führen sind, dass der Kunde der Behandlerin Krankheiten, bei welchen Behandlungen nicht durchgeführt werden sollten, verschwiegen hat, ist die Behandlerin von jeder Haftung befreit.

Das Gleiche gilt für Krankheiten, die auch dem Kunden noch unbekannt sind.

Allergien, Schwangerschaft oder andere die Behandlung einschränkende Beschwerden müssen der Behandlerin mitgeteilt werden.